Was mache ich, wenn...
Taufe
Durch die Taufe wird ein Mensch auf besondere und unwiderrufliche Weise mit Jesus Christus verbunden und Mitglied der Kirche. Meist wird die Taufe in unserer Pfarreiengemeinschaft als Kindertaufe gespendet.
Was muss ich tun, wenn ich mein Kind taufen lassen möchte ?
Setzen Sie sich zunächst mit dem Pfarramt in Güntersleben in Verbindung (Tel.09365/9833) und erkundigen Sie sich nach den aktuellen Taufterminen. In der Regel wird einmal im Monat am Sonntagnachmittag, abwechselnd in Güntersleben und in Thüngersheim um 14.00 Uhr ein Tauftermin angeboten. Da die Taufe die Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche bedeutet, kann nach Absprache mit dem Pfarrer auch in den Sonntagsgottesdiensten um 10.00 Uhr bzw. in den Vorabendgottesdiensten um 18.30 Uhr die Taufe eingebettet werden.
Anmeldung:
Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit Pfr. Steigerwald (09365/9833) werden zuerst die Anmeldedaten aufgenommen.
Zur Vorbereitung der Tauffeier können Sie im Pfarrbüro einen Ordner mit Hinweisen zum Ablauf und zur Gestaltung der Taufe abholen.
Anschließend wird zeitnah ein Taufgespräch stattfinden bei dem Ablauf, Inhalte und Gestaltung der Feier besprochen werden.
Häufig gestellte Fragen zur Taufe
- Patenamt:
Die/Der Patin/e darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein. Sie/er muss mindestens sechzehn Jahre alt sein, der katholischen Kirche angehören und das Sakrament der Firmung empfangen haben. Bei auswärtigen Paten muss ein Taufzeugnis, das vom Taufpfarramt ausgestellt wird, vorgelegt werden. Getaufte, die einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehören (z.B. der evangelischen Kirche) können zusammen mit einem katholischen Paten als sogenannte Taufzeugen zugelassen werden und den Paten bei dessen Aufgaben unterstützen.
- Müssen die Eltern eines Täuflings Mitglied der katholischen Kirche sein ?
Wenigstens ein Elternteil sollte der katholischen Kirche angehören, der nichtkatholische Partner muss der Taufe und der damit verbundenen religiösen Erziehung zustimmen. Laut Kirchenrecht muss „die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird; wenn diese Hoffnung völlig fehlt, ist die Taufe...aufzuschieben.“ (can. 868,§2)
- Taufe im Grundschulalter
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass Kinder im Grundschulalter bzw. deren Eltern einen Taufwunsch geäußert haben. Im Grundschulalter sollte auf jeden Fall der Taufwille des Kindes selbst vorhanden sein. Eine Klärung kann sich in einem persönlichen Gespräch mit Pfr. Steigerwald ergeben.
- Taufe als Jugendlicher bzw. im Erwachsenenalter
Hier bietet das Bistum Würzburg eigene Kurse an. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Diözese Würzburg: www.bistum-wuerzburg.de
Erstkommunion
Der Weg der Kommunionvorbereitung in unserer Pfarreiengemeinschaft
In der Pfarreiengemeinschaft Güntersleben – Thüngersheim gestalten wir die Vorbereitung auf die Erstkommunion durch Zusammenarbeit der hauptamtlichen Seelsorgskräfte mit den Eltern:
Anmeldung:
Im Pfarrbrief und den jeweiligen Dorfzeitungen wird zu einem ersten Informationsabend nach Beginn des neuen Schuljahres im September eingeladen.
Dort wird über den Gesamt-Ablauf des Kurses mit allen geplanten Terminen, Gottesdiensten und Veranstaltungen informiert.
Eltern und Kinder haben danach die Möglichkeit ihre Teilnahme am Kurs zur Kommunionvorbereitung durch einen Anmeldebogen zu bestätigen.
Arbeit in Katechesegruppen:
Ein wichtiger Bestandteil der Kommunion-Vorbereitung ist die Arbeit in Kleingruppen (ca. 6-7 Kinder). Diese werden anhand des Katechese-Materials und entsprechender Begleitung durch ein Mitglied des Seelsorgsteams von 2 Gruppen-Müttern/Vätern geleitet.
Begleitende Gottesdienste
Im Laufe des Kurses werden die Kinder zu Gemeinde- bzw. kindgerecht gestalteten Gottesdiensten eingeladen.
Dauer des Kurses: von Oktober bis zur Kommunionfeier
Das Fest der Ersten Heiligen Kommunion feiern wir in den Gemeinden unserer Pfarreiengemeinschaft an den zwei Wochenenden nach den Osterferien. Genauere Infos erhalten Sie über das Pfarrbüro Güntersleben.
Firmung
Die Firmung ist ein Sakrament, dass auf dem Weg des Erwachsenwerdens gespendet wird. Die Sendung des Heiligen Geistes soll auf diesem Weg bestärken. Die Jugendlichen bestätigen die Entscheidung zum Christsein, die ihre Eltern einmal bei ihrer Taufe getroffen haben. Mit Spendung der Firmung gilt man als volles Mitglied der Kirche und kann z. B. die Aufgabe des Paten bei Taufe und Firmung von anderen Kindern und Jugendlichen übernehmen.
Vorbereitung:
Wir beginnen die Firmvorbereitung am Ende der 8. Klasse mit einem Infoabend. Im Januar/Februar des folgenden Jahres findet die Firmung statt.
Anmeldung:
Im Pfarrbrief und den jeweiligen Dorfzeitungen wird der Termin zu einem ersten Infoabend des jeweiligen Kurses bekannt gegeben und schriftliche Einladungen werden verschickt. Jugendliche, die teilnehmen möchten, können sich danach im Pfarrbüro anmelden.
Wer in der 8. Klasse ist, keine Einladung erhalten hat und 2023 gefirmt werden möchte, kann sich noch zum nächsten Firmkurs anmelden.
Kontakt: Gemeindereferent Ulrich Nottka, 09364/8149990 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Firmvorbereitung 2022/23
Die Firmvorbereitung 2022/23 ist auf 6 Säulen aufgebaut:
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Ein online-Firmkurs bei dem die Firmlinge 4 Einheiten absolvieren und so verschiedenen Inhalte des Glaubens kennenlernen und Anknüpfungspunkte in ihrem Leben entdecken können.
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Drei Gemeinschaftstreffen in denen die persönliche Begegnung untereinander und die weitere Vertiefung von Glaubensthemen im Mittelpunkt stehen.
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Eine Veranstaltung Modul in und um Würzburg. Die Firmlinge können sich aus einem Pool von verschiedenen Angeboten und Themen eine Veranstaltung aussuchen. Der zeitliche Aufwand sind ca. 1 - 2 Stunden.
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Eine soziale Aktion bei der die Jugendlichen sich für ihre Mitmenschen einsetzen. Die Aktion kann in der Kinderbetreuung, der Jugendarbeit, ein Treffen mit Senioren, Verkauf im Fairen Handel, Einsatz für die Umwelt usw. sein.
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Ein Beicht- und Lebensgespräch.
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Der Besuch eines Jugendgottesdienstes in der Jugendkirche für unseren Pastoralen Raum.
Ehe
Anmeldung:
Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit Pfr. Steigerwald (09365/9833) wird zuerst der Termin bestätigt und die Anmeldedaten aufgenommen.
Zur Vorbereitung der Trauung können Sie im Pfarrbüro einen Ordner mit Hinweisen zum Ablauf und zur Gestaltung der kirchlichen Feier abholen.
Anschließend wird zeitnah ein Traugespräch stattfinden bei dem Ablauf, Inhalte, Formalitäten und Gestaltung der Feier besprochen werden.
Kirchliche Feier:
- Katholische Paare können im Rahmen eines Wortgottesdienstes oder einer Eucharistiefeier getraut werden
- Konfessionsverbindende Paare (z.B. katholisch - evangelisch) werden grundsätzlich in einer ökumenischen Wort-Gottes-Feier getraut. (auch mit Beteiligung von evangelischen Seelsorgern/innen)
Voraussetzungen:
Falls Sie nicht in unserer Pfarreiengemeinschaft getauft worden sind, benötigen Sie ein Taufzeugnis, das nicht älter als 6 Monate ist. Sie erhalten es auf Anfrage beim Pfarrbüro der Pfarrgemeinde, in der Sie getauft wurden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Pfarrbüro.
Krankenkommunion
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Gottesdienst in der Kirche teilnehmen können, gibt es die Möglichkeit, zu Hause im Rahmen einer kleinen Feier die Heilige Kommunion zu empfangen. Wenn Sie oder eine/r Ihrer Angehörigen dieses Angebot wahrnehmen wollen, melden Sie sich bitte im zuständigen Pfarrbüro in Thüngersheim oder Güntersleben an.
Die Termine werden auch in der Gottesdienstordnung veröffentlicht.
Krankensalbung
Die Krankensalbung ist ein besonderes Zeichen der Zuwendung Gottes in Krankheit und Alter. Sie kann jederzeit und auch mehrmals gespendet werden (z.B. bei schwerer Krankheit oder vor wichtigen medizinischen Eingriffen).
In jedem Jahr wird in unserer Pfarreiengemeinschaft das Sakrament auch im Rahmen eines nachmittäglichen Krankensalbungs-Gottesdienstes gespendet.
Wenn Sie dieses Sakrament für sich selbst oder für eine/n Angehörige/n wünschen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarrbüro. (Güntersleben 09365/9833 bzw. Thüngersheim 09364/9642).
Warten Sie nicht bis zuletzt, wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige schwer erkrankt ist und der Tod absehbar ist. Ermöglichen Sie einen bewussten Abschied indem Sie rechtzeitig eine Krankensalbung bzw. Sterbebegleitung anfragen.
Eine weitere Form der Zuwendung für Sterbende ist der "Sterbesegen", den auch Laien spenden können.
Todesfall
Was muß bei einem Todesfall bedacht und entschieden werden?
- Eine Ärztin / ein Arzt muß den Tod feststellen und einen Totenschein ausfüllen.
- Ein Bestattungsinstitut muss ausgewählt und eine Entscheidung über eine Erd- bzw. Feuerbestattung getroffen werden.
- Ist die Verstorbene / der Verstorbene Mitglied der kath. Pfarrgemeinde in Güntersleben bzw. Thüngersheim, dann können Angehörige aus beiden Ortschaften direkt mit Pfr. Steigerwald Kontakt aufnehmen
(Tel. 09365 / 9833, event. den Anrufbeantworter nutzen). - Als Wochentage für eine Beisetzung bieten sich die Tage Dienstag – Freitag an.
Wenn möglich finden die Beerdigungen in Güntersleben Dienstags und Donnerstags, sowie in Thüngersheim Mittwochs und Freitags statt. - Die Erdbestattung muß innerhalb weniger Tage vollzogen werden, für die Feuerbestattung bleibt ein Zeitraum von mehreren Wochen.
- Der Tod eines Gemeindemitglieds wird durch den Aushang im Schaukasten und – wenn gewünscht – durch das „Ausläuten“ am Ende eines Gottesdienstes bekanntgegeben.
- Der Rosenkranz kann in den Tagen vor der Beisetzung in der jeweiligen Kirche gebetet werden.
- In den „geraden“ Kalenderwochen des Jahres übernimmt GR Ulrich Nottka das Trauergespräch, die Vorbereitung des Gottesdienstes und die Beerdigung.
In den „ungeraden“ Kalenderwochen ist Pfr. Steigerwald zuständig. - Wird ein Requiem als Eucharistiefeier gewünscht, wird dies von Pfr. Steigerwald zelebriert.
Ein Requiem als Wortgottesdienst kann sowohl von Pfr. Steigerwald als auch GR Nottka gefeiert werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine Trauerfeier direkt auf dem Friedhof (Aussegnungshalle oder am Grab) zu gestalten.
Auch eine „stille Beisetzung“ ohne öffentlichen Aushang und in einer schlichten Feier am Grab ist möglich.